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Neuerung bei der Kirchenvorstandswahl:Gemeindewechsel möglich

Datum:
27. Mai 2025

Bei der Kirchenvorstands-Wahl im November gibt es ein großes Novum:

Zum ersten Mal ist es möglich, in einer Kirchengemeinde, die nicht die eigene Wohnsitzpfarre ist, zu wählen und gewählt zu werden. 
Zum Beispiel als Grefrather in Königsdorf, oder als Buschbeller in Bachem.

Dafür muss lediglich ein Antrag bis 10. Juni 2025 ausgefüllt werden und in der Wahlgemeinde eingereicht werden. Das Antragsformular auf Eintragung bzw. Umtragung in die Liste der Wahlberechtigten einer anderen Kirchengemeinde finden Sie hier.

Der Antrag gilt für das aktive und passive Wahlrecht. Der Antrag ist bei der Kirchengemeinde
(Pastoralbüro, Kölner Str. 3, 50226 Frechen) zu stellen, in welcher das Wahlrecht begehrt wird.