8./9. November:Kirchenvorstandswahlen

Listen der Wahlberechtigten
Die Listen der Wahlberechtigten aller Frechener Gemeinden für die Kirchenvorstandswahl liegen von Donnerstag, 25. September, bis einschließlich Donnerstag, 2. Oktober, im Pastoralbüro St. Audomar, Kölner Str. 3, 50226 Frechen zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsicht der eigenen personenbezogenen Daten der Wahlberechtigten aus. Insoweit haben die Wahlberechtigten das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind während der Auslegungsdauer unter Angabe der Gründe in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.
Kandidatenlisten
Jede Kirchengemeinde wählt ihren Kirchenvorstand. Die vorläufigen Kandidatenlisten finden Sie in den Aushängen der einzelnen Gemeinden ab dem 27. September. Bis zum 6. Oktober gibt es die Möglichkeit weitere Kandidaten vorzuschlagen. Melden Sie sich dafür bitte bei dem zuständigen Kirchenvorstand oder im Pastoralbüro
Tel.: 99100