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Anmeldung zur Erstkommunion

Einwilligung in die Veröffentlichung von Kontaktdaten gem. § 8 Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)

Hiermit erklären wir uns einverstanden, dass die Pfarrgemeinde Vor- und Zunamen unseres Kindes in unseren Veröffentlichungen (nur Print-Ausgaben), im Schaukasten und auf Aushängen sowie im Kommunionliederbuch veröffentlichen darf. Zudem darf der Name und die Anschrift an das Bürgermeisterbüro und den Ortsvorstehern für ein Gratulationsschreiben weitergegeben werden.
Ohne Angabe dieser Einwilligung werden keine Daten veröffentlicht oder weitergegeben. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Kevelaer-Wallfahrt am Dienstag, 19. Mai

Herzliche Einladung zur Teilnahme an unserer diesjährigen Kevelaer-Wallfahrt.

Wir starten am Morgen an zwei Zustiegsorten:
Um 8.20 Uhr ab St. Audomar (Othmarstraße, Bushaltestelle) sowie um 8.30 Uhr ab St. Maria Königin (Kirchplatz).

In Kevelaer feiern wir um 10.30 Uhr die Heilige Messe in St. Antonius. Um 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Mittagessen im Kevelaerer Kaffeehaus. Die Essensauswahl erfolgt vorab bei der Anmeldung.

Am Nachmittag gehen wir gemeinsam um 14.00 Uhr den Kreuzweg. Um 15.00 Uhr folgt eine Pilgerandacht in der Basilika. Nach der Verabschiedung an der Gnadenkapelle um 16.45 Uhr machen wir uns gemeinsam auf den Rückweg zum Bus. Die Abfahrt ist für 17.00 Uhr vorgesehen.

Gegen 18.30 Uhr kehren wir zurück und schließen die Wallfahrt mit einer Dankandacht in der Kirche St. Maria Königin ab.

Die Kosten für die Teilnahme betragen 25 €. Der Beitrag kann vorab im Pastoralbüro oder am Tag der Wallfahrt im Bus bezahlt werden.

Sie können sich hier über das Formular anmelden oder im Pastoralbüro, Tel. 02234-99100

Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht. Sie können sich aber auf die Warteliste setzen lassen.

Um 12.00 Uhr besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Mittagessen im Kevelaerer Kaffeehaus. 

Anmeldung zur Erstkommunion

Einwilligung in die Veröffentlichung von Kontaktdaten gem. § 8 Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)

Hiermit erklären wir uns einverstanden, dass die Pfarrgemeinde Vor- und Zunamen unseres Kindes in unseren Veröffentlichungen (nur Print-Ausgaben), im Schaukasten und auf Aushängen sowie im Kommunionliederbuch veröffentlichen darf. Zudem darf der Name und die Anschrift an das Bürgermeisterbüro und den Ortsvorstehern für ein Gratulationsschreiben weitergegeben werden.
Ohne Angabe dieser Einwilligung werden keine Daten veröffentlicht oder weitergegeben. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.